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Darum geht es uns.
Ganz kurz.
Und ganz ausführlich.

Geschlechtergerecht ohne Gendern

 

Die Volksinitiative wendet sich gegen das Gendern in Hamburgs Bildung und Verwaltung. Sie wendet sich nicht gegen den privaten Sprachgebrauch. Sie wendet sich erst recht nicht gegen die Gleichberechtigung aller Geschlechter.

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Wir sind vielmehr überzeugt, dass alle Menschen die gleichen Chancen und Möglichkeiten in unserer Gesellschaft haben müssen. Wir stellen uns gegen jede Form der Diskriminierung. 

 

Die Volksinitiative setzt sich daher für eine gendergerechte, geschlechtsneutrale und vor allem verständliche Sprache ein. Eine Sprache, die das Geschlecht nicht immer in den Vordergrund stellt.

Unterstützen Sie das Volksbegehren!

 

Das Volksabstimmungsgesetz ermöglicht es den Hamburger Bürgern, gemeinsam sicherzustellen, dass alle in der Hamburger Verwaltung tätigen Beamten und Angestellten, insbesondere alle Lehrer, beim amtlichen, öffentlichen und unterrichteten Sprachgebrauch schriftlich und mündlich auf das Gendern verzichten.

 

Unterstützen Sie uns jetzt und stellen Sie über diese Website den Antrag auf Briefeintragung für das Volksbegehren. Sie erhalten dann alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und kostenlos zugeschickt. 

Image by Matt Mutlu

Sie wollen mehr wissen?
Sehr gerne

 

Begriffe für alle Menschen
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Jede Sprache benötigt allgemeine Personen-, Berufs-, Amts- oder Gruppenbezeichnungen. Diese benennen Menschen nach einem bestimmten Merkmal. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Begriffe in der deutschen Sprache grammatisch weiblich (die Person, die Geisel), grammatisch sächlich (das Opfer, das Mitglied) oder grammatisch männlich (der Bürger, der Mensch) sind. Denn das biologische oder soziale Geschlecht ist damit in keinem der Fälle gemeint.

 

Diese Begriffe sind daher genderneutral und eben deshalb inklusiv. Sie erfassen Menschen jeden Alters, jeden Glaubens, jeder Hautfarbe und jeden Geschlechts. 

Wenn es auf das Detail ankommt

 

Soll ausnahmsweise das Geschlecht von Bürgern betont werdensprechen wir konkret und unmissverständlich von "Bürgerinnen", "nnlichen Bürgern" oder "non-binären Bürgern". 

 

Um dieses Detail der Geschlechterdifferenzierung geht es aber in den seltensten Fällen.

Wie heute Menschen ausgeschlossen werden

 

Gut gemeint, aber sehr problematisch ist bereits die Aufzählung von Geschlechtern. So lesen und hören wir seit Dezember 2023 in der Werbung den folgenden Satz 

 

"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke."

 

Non-binäre Ärzte sollen demnach nicht mehr gefragt werden. Oder warum fehlen sie in der Aufzählung? 

 

Ausgerechnet der Gesetzgeber, der diesen Hinweis vorschreibt, verstößt durch die Beschränkung auf zwei Geschlechter gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017:

 

 "​Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts".

 

Auch Aufzählungen wie "Bürgerinnen und Bürger" stellen das Geschlecht in den Vordergrund und schließen diejenigen aus, die weder männlich noch weiblich sind. Solche Formulierungen finden sich in fast allen Hamburger Gesetzen und Verordnungen. Sie machen Rechtstexte dadurch außerdem länger und schwerer verständlich.

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Erst diese Aufzählung von männlichen und weiblichen Gruppenzugehörigen hat dazu geführt, dass Menschen zu der Auffassung gelangen konnten, dass es sich bei dem Wort "Schüler" eben nicht um einen Allgemeinbegriff, sondern um die Bezeichnung nur von Jungen handeln könnte, bei der Mädchen allenfalls "mitgemeint" seien.

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Die Aufzählung von Männern und Frauen in Texten hat Probleme daher nicht verhindert, sondern erst geschaffen. Probleme, die nun das Gendern lösen soll. 

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Vom Binnen-I über den Doppelpunkt zum Genderstern

 

Immer häufiger begegnen uns in Schulen, Universitäten und Behörden, aber auch im Rundfunk oder in der Werbung Ausdrücke wie "Schüler*innen", "SchülerInnen", "Schüler/innen", "Schüler_innen" oder "Schüler:innen". Damit soll derselbe Zweck erreicht werden, den der Ausdruck "Schüler" schon erfüllt.

 

Wesentliche Funktion von Sprache ist Kommunikation. Dafür muss Sprache klar, präzise, kurz und verständlich sein. Funktion von Sprache ist nicht, immer und immer und immer wieder auf die Selbstverständlichkeit hinzuweisen, dass es mehrere gleichberechtigte Geschlechter gibt.

 

Wo Gleichberechtigung noch immer nicht gelingt, müssen wir durch Taten gegen Diskriminierung angehen. Das Einfügen von Sonderzeichen in Worte führt jedenfalls nicht zu mehr Gleichberechtigung, nicht zu mehr Gerechtigkeit, nicht zu mehr Verständnis.

 

Denn die Vermischung von Buchstaben und Zeichen macht Sprache schwerer verständlich.

 

Gendern erschwert daher die Verständigung. 

 

Deshalb lehnen wir das Gendern ab.

Gendern in Texten

 

Manche denken, dass es ja nicht so schlimm sei, wenn etwa die Leser einer Zeitung mit "Liebe Leser*innen" angesprochen werden. Sobald es aber um mehr als Anreden oder einzelne Wörter in der Werbung geht, werden die Probleme des Genderns überdeutlich: 

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"Danach stellte jeder/jede Bürger*innenmeister*innen*kandidat*in seine/ihre Ziele für den Fall seiner/ihrer Wahl vor." 

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Was ist hier passiert? Genderkonstrukte führen zu Doppelpronomen (der/die, seine/ihre, dessen/deren). Diese verlängern Texte und lassen sie dabei so kompliziert werden, dass es selbst Genderbefürwortern kaum gelingt, konsequent zu gendern.

 

Wer möchte den gegenderten Bürgermeister-Satz schreiben? Wer möchte ihn lesen? Was damit zum Ausdruck gebracht werden soll, ist doch nur erneut die im 21. Jahrhundert völlig selbstverständliche Tatsache, dass jeder Mensch Bürgermeister werden kann, unabhängig von seinem Geschlecht. Oder Arzt. Oder Lehrer. Oder Politiker. Oder Hebamme.

 

Wir möchten, dass der obige Satz wieder ohne jedes schlechte Gewissen ganz einfach in verständlichem, klaren und knappen Deutsch formuliert wird: 

 

"Danach stellte jeder Bürgermeisterkandidat seine Ziele für den Fall seiner Wahl vor."

 

Diese Aussage kann man nur missverstehen, wenn man sie missverstehen will. 

 

Denn wollte man in einem Zeitungsartikel wirklich kritisieren, dass es tatsächlich nur Männer unter den Kandidaten gibt, würde jeder Journalist den Satz anders formulieren:

 

"Danach stellte jeder der ausschließlich männlichen Bürgermeisterkandidaten seine Ziele für den Fall seiner Wahl vor."  

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Und ja, auch wenn es selten ist, so gibt es auch männliche Hebammen. Wir müssen deshalb aber weder von "Hebpersonen" sprechen noch von "Hebamm*innen".

Wie spricht man denn Sonderzeichen?

 

Wir sollen diese Zeichen sprechen, indem wir sie nicht sprechen. Das klingt kurios und ist es auch.

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In der gesprochenen Sprache sollen Begriffe wie "Schüler*innen" bekanntlich durch eine Sprechpause (oder genauer als eine besondere Betonung des nachfolgenden Vokals, auch "Glottisschlag" genannt) unterbrochen werden.

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Um hier zu verstehen, was wirklich gesagt werden soll, bedarf es nun einer besonderen Aufmerksamkeit nicht nur beim Sprecher, sondern insbesondere auch bei seinen Zuhörern. Diese Konzentration auf die An- oder Abwesenheit einer kurzen Pause oder einer besonderen Betonung lenkt jedes Mal vom Kern der Aussage ab und betont stattdessen ausgerechnet die Unterscheidung der Geschlechter. 

 

Weil ein solches Sprechstolpern den Sprachfluss stört, wird diese Pause bei Gendersprechern immer kürzer oder sogar ganz weggelassen bzw. der Glottisschlag verschleißt sich so, wie auch der Bundeskanzler häufig das "innen" verschluckt und sehr kurios von "Bürgern und Bürgern" spricht.

 

Für den Zuhörer ist dann nur noch schwer oder aber gar nicht mehr zu unterscheiden, ob nun eine Gruppe von Menschen jeden Geschlechts bezeichnet wird oder ob doch ausschließlich Frauen gemeint sind. Die Bezeichnung für eine rein weibliche Gruppe und der Genderbegriff klingen fast oder sogar vollständig gleich. 

Gendern diskriminiert


Was besonders bitter ist: Unter dem Gendern leiden in hohem Maße Menschen mit Behinderungen, Sprachproblemen und solche, die die deutsche Sprache erst erlernen wollen.

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Ausgerechnet Gendersterne und Stolpersprache erweisen sich dadurch als rücksichtslos und ungerecht gegenüber vielen benachteiligten Menschen. 

 

Wir kommen nicht daran vorbei: Gendern löst keine Probleme, sondern ist selbst ein Problem. 

Wir wollen eine lebendige Sprache

 

​Die Volksinitiative wendet sich ausschließlich gegen das Gendern in Bildung und Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Den privaten Sprachgebrauch zu regulieren, verbietet sich in einer freien Gesellschaft. Eben dies geschieht aber, wenn staatliche Einrichtungen eine Sprache verwenden, die von den Bürgern nicht gesprochen und nicht geschrieben wird. 

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Wir wollen niemanden erziehen. Wir möchten mit Argumenten zeigen, dass unsere Sprache vielfältig, verständlich, präzise und diskriminierungsfrei ist, ohne dass es dafür das Gendern bräuchte.

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Lebendige Sprache ist im Laufe der Zeit aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauchs Veränderungen unterworfen. Sprache entwickelt sich von unten her. Sie wird in demokratischen, freien Gesellschaften nicht von oben herab verordnet. 

 

Gendern ist keine lebendige Sprache, die sich von unten, von den Menschen her entwickelt hat. Nur wenige Bürger "gendern" tatsächlich im Privatleben, also auch dann, wenn es nicht darum geht, Erwartungen Dritter zu erfüllen oder sich öffentlich zu positionieren. Und kaum jemandem gelingt es, einen längeren Text konsequent zu gendern. Meist geht alles irgendwann durcheinander. 

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Gendern gehört nicht in Bildung und Verwaltung

 

In Bildung und Verwaltung ist die Sprache zu verwenden und zu vermitteln, die von den allermeisten Bürgern gesprochen, geschrieben und von allen verstanden wird. Staatliche Einrichtungen haben den Auftrag, für die Einheitlichkeit und Verständlichkeit der deutschen Sprache zu sorgen.

 

Dies ist in Hamburg aktuell nicht der Fall. Jeder Lehrer, jeder Beamte, jeder Verwaltungsangestellte darf nach persönlichem Geschmack in Ausübung seines Berufes gegen die geltenden und auch vom Rat für deutsche Rechtschreibung anerkannten Regeln verstoßen. Dies wird ausdrücklich und im Widerspruch zu den Beschlüssen etwa der Kultusministerkonferenz zugelassen. 

 

Den Bürgern und vor allem den Schülern wird das Gendern auf diese Weise aufgenötigt. Anders als im privaten Bereich können sie sich dieser Sprache nicht entziehen.

 

Kinder können die Schule nicht verlassen. Bürger können das Lesen eines amtlichen Schreibens nicht verweigern.

Das erzwungende Gendern

 

Dass es keinen Zwang zum Gendern gebe, ist ein oft gehörte Behauptung. Und sie ist falsch

 

Es besteht ein unzweifelhafter Zwang zum passiven Gendern in fast allen staatlichen Einrichtungen. Kinder müssen in der Schule gegenderte Sprache lesen und hören. Bürger müssen in Behördenschreiben gegenderte Sprache verstehen.

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Niemand würde auf die Beschwerde, dass ein Angestellter in der Kfz-Zulassungsstelle nur mit lautem Radio arbeitet, damit reagieren, dass der Bürger auf der anderen Seite des Schalters ja nicht gezwungen sei, ebenfalls ein Radio anzumachen.

 

Ein absurdes Beispiel? Natürlich. Aber genau dieses "Argument" wird beim Gendern immer wieder vorgebracht: Schüler müssten ja nicht gendern. Deshalb sei es völlig in Ordnung, wenn es der Lehrer tue. 

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Wir wollen mit dem Volksbegehren und danach mit der Volksabstimmung zeigen, dass dies auch die Auffassung der großen Mehrheit der Hamburger Bürger ist. 

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Wir wollen zeigen, dass die meisten Bürger Hamburgs das Gendern in Bildung und Verwaltung ablehnen und stattdessen unsere einfache und verständliche Sprache nutzen wollen. 

Der nächste Schritt: Das Volksbegehren.

 

Nach der erfolgreichen Volksinitiative stehen wir nun vor der nächsten Stufe im Hamburger Verfahren der direkten Demokratie. Im Sommer findet das Volksbegehren statt, bei dem 5 % der Wahlberechtigten in Hamburg ihre Unterstützung durch ihre Unterschrift zum Ausdruck bringen müssen. Seien Sie dabei und unterstützen Sie uns, dieses Ziel so schnell wie möglich nicht nur zu erreichen, sondern deutlich zu übertreffen. 

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Nach erfolgreichem Abschluss des Volksbegehrens hat die Bürgerschaft erneut Gelegenheit, das Anliegen der Bürger vollständig umzusetzen. Geschieht dies nicht, kommt es zum Volksentscheid. Dieser würde nach aktuellem Stand zeitgleich mit der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2025 stattfinden

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Wie Sie unser Anliegen unterstützen können? Ganz einfach. Stellen Sie noch heute über diese Website den Antrag auf Briefeintragung für das Volksbegehren. Sie erhalten dann alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig  und kostenlos zugeschickt.

 

Und teilen Sie diese Seite in Ihrem Freundes-, Familien- und Bekanntenkreis, sodass wir bereits möglichst viele Anträge auf Briefunterstützung sammeln, noch bevor das Volksbegehren im Sommer offiziell beginnt. 

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