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Ja, ich möchte das Volksbegehren unterstützen.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

Unsere Datenschutzerklärung

Das Wichtigste in verständlichen Worten.

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Zu welchem Zweck speichern wir welche Daten?
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​Wir speichern Ihre Daten zu einem einzigen Zweck: Der Weiterleitung an die vom Landeswahlleiter bestimmte zuständige Stelle für die Entgegennahme von Anträgen auf Briefeintragung. Sie müssen dafür zum Zeitpunkt des Volksbegehrens wenigstens 16 Jahre alt und in Hamburg wahlberechtigt sein. Es versteht sich von selbst, dass Sie den Antrag nur im eigenen Namen stellen dürfen.

 

Weitergeleitet werden als Datensatz oder in Form einer automatisch generierten Mail an die zuständige Behörde lediglich Ihr Name, Ihre postalische Adresse, Ihre Mailadresse und der Antragstext, welcher auch den Auftrag der Weiterleitung durch die Volksinitiative enthält.  Diese Daten sind auch die einzigen Pflichtdaten, die Ihr Antrag enthalten muss. Lediglich intern erfassen wir auch den Zeitpunkt der Antragstellung.

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Wir speichern und verwenden Ihre Daten nur zu den von Ihnen ausdrücklich angegebenen Zwecken.

 

Wie nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse?

 

Sie erhalten von uns nur Mails, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen, entweder lediglich für die Bestätigung des Antragseingangs bei uns oder auch, um Ihnen wenige (versprochen, denn auch uns nervt es, ständig Newsletter zu erhalten) wirkliche wichtige Informationen zu Ablauf und Ergebnis des Volksbegehrens zukommen zu lassen. 

 

Wir werden Sie darin vor allem über die Orte informieren, an denen das Volksbegehren gegen das Gendern auch unmittelbar durch Unterschrift unterstützt werden kann und über die Möglichkeit, Listen für die Unterstützung des Volksbegehrens gegen das Gendern im Internet herunterzuladen, im Bekannten- und Freundeskreis unterschreiben zu lassen und selbständig zu versenden.

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Wenn das Volksbegehren erfolgreich ist, werden wir Ihre Mailadresse dazu nutzen, Sie (ebenfalls sehr zurückhaltend) über einen dann folgenden Volksentscheid zu informieren.

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Wenn auch der Volksentscheid erfolgreich ist, werden wir Sie darüber informieren, in welcher Form der Senat dem Votum der Bürger nachgekommen ist. 

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Wann löschen wir Ihre Daten?
 

Mit Abschluss des Volksbegehren (Verkündung des Ergebnisses) werden die Daten all derjenigen gelöscht, die lediglich den Antrag auf Briefeintragung gestellt haben. 

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Ein Jahr nach Abschluss des Verfahrens nach dem Volksabstimmungsgesetz werden alle verbleibenden Daten vollständig gelöscht, sofern Sie uns nicht vorher aktiv anweisen, dass wir Sie weiter informieren sollen.

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Nochmals: Wir verwenden die Daten zu keinem anderen Zweck. Wir leiten sie nicht an Dritte weiter. Wir versprechen, Sie nicht mit Mails zu nerven, sondern Ihnen auf Wunsch wirklich nur die wichtigsten Informationen zukommen zu lassen.

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Die vollständige, gesetzlich vorgesehene, juristisch formulierte und regelmäßig ungelesen bestätigte Datenschutzerklärung finden Sie hier. 

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