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 SENAT UND   BÜRGERSCHAFT   VERHINDERN   VOLKSENTSCHEID 

DONNERSTAG, 29. AUGUST:
Das Volksbegehren ist beendet.

Erfolg für SPD und GRÜNE:
Bürger dürfen Ihre Meinung zum staatlichen Gendern nicht bei einem Volksentscheid zum Ausdruck bringen.

Falsche, missverständliche deutsche Sprache in Schulen und Behörden bleibt in Hamburg zulässig

​Trotz des von der Bürgerschaft erzwungenen Termin in den Sommerferien haben wir es gemeinsam geschafft, pro Tag über 2.500 Stimmen für die Durchführung eines Volksentscheids zu gewinnen (bei der erfolgreichen Volksinitiative waren es pro Tag nur 93 Unterschriften). Doch in der Summe reichte es trotzdem knapp nicht für die erforderlichen 65.835 Unterschriften. Damit kommt es im nächsten Jahr nicht zum Volksentscheid über das staatliche Gendern.

 

„Wenn nur eine Woche des Volksbegehrens außerhalb der Hamburger Sommerferien gelegen hätte, dann wäre es bereits ein Erfolg geworden.“,

 

beschreibt Hans Kaufmann, Vertrauensperson der Volksinitiative, die Erfahrungen der vielen ehrenamtlichen Helfer, die in der letzten Ferienwoche zum Teil die fünffache Zahl von Unterschriften auf der Straße sammeln konnten verglichen mit den beiden ersten Wochen. . 

 

Frust und Stolz liegen bei den Freunden einer verständlichen Sprache für alle Menschen daher eng beieinander: Dass die Vertrauenspersonen am Donnerstag trotz des Ferientermins über 34.000 Unterschriften auf Listen beim Landeswahlleiter abgegeben konnten, ist ein großer Erfolg. Denn nicht nur die Menschen waren im Urlaub, die gerne unterschrieben hätten, sondern auch die, die dabei helfen wollten. Die Ferien haben sich exponentiell negativ bemerkbar gemacht. 

 

Hinzu kommen ca. 20.000 per Brief geleistete Unterschriften. Auch diese hatten allein die Volksinitiatoren und ihre vielen Helfer eingeworben. Die bei den 17 Hamburg Service vor Ort-Stellen geleisteten ca. 3.000 Unterschriften sind zu vernachlässigen. Denn es entspricht dem mit der Verfassung schwer in Einklang zu bringendem Ziel des Senats, ein Volksbegehren so zu organisieren, dass möglichst wenig Bürger davon Kenntnis erlangen und Gelegenheit bekommen, ihre Unterschrift zu leisten. 

 

Dieses Verhalten der Regierung betrifft alle Volksinitiativen und geschieht ganz bewusst, wie die Worte Worten des Landeswahlleiters zeigen, der der Initiative berichtete, dass 

 

„bei zurückliegenden Volksbegehren, in denen auch die Eigensammlung zulässig war, die Eintragungszahlen in den Eintragungsstellen zwischen 600 und 1.900 lagen“. 

 

Das ist neben dem Termin das zweite Ärgernis für die Bürger: Nach dem Gesetz wird das Volksbegehren durch den Senat durchgeführt. Die Volksinitiatoren dürfen nur zusätzlich Unterschriften sammeln.

 

Die Realität sieht hingegen so aus, dass das Volksbegehren faktisch eine Wiederholung der Volksinitiative ist, aber unter unzumutbar verschärften Bedingungen: Mussten für ein erfolgreiches Volksbegehren nur 55 Stimmen am Tag im Laufe eines halben Jahres gesammelt werden, waren es jetzt 3.135 am Tag binnen von nur drei Wochen echter Sammlung. Das ist fast das 60-fache.

 

Nach dem Konzept der Verfassung muss der Senat natürlich nicht inhaltlich für das Volksbegehren werden, aber er muss immerhin alles tun, damit alle Hamburger Bürger vom Volksbegehren erfahren und dieses unterzeichnen können. Er hat neutral zu sein. 

 

Tatsächlich müssten die Bürger dann aber regelmäßige Leser des Amtlichen Anzeigers sein, denn nur dort wurde das Volksbegehren bekannt gemacht. Und wer sich auf den Weg zum Hamburg Service vor Ort machte, der musste wissen, dass er dort für ein, für dieses konkrete Volksbegehren unterschreiben will. An der Tür fand sich kein Hinweis, zum Teil mussten an Schaltern Listen erst erfragt werden oder das einzige Hinweisblatt lag verknickt hinter ausliegenden Listen - eng bedruckt in schlimmstem Behördendeutsch. 

Damit ist ganz klar: Würde, wie es das Gesetz ja vorsieht, allein der Senat ein Volksbegehren durchführen, käme dieses niemals zustande. Es wären bestenfalls 2.000 Unterschriften zu erwarten, egal bei welchem Thema. Es ist bei jedem Volksbegehren allein dem unglaublichen zeitlichen und finanziellen Aufwand der ehrenamtlichen Volksinitiatoren und ihren vielen Unterstützern zu verdanken, dass die Bürger überhaupt Kenntnis von einem Volksbegehren erlangen. Also erneut das, was bereits bei der Volksinitiative nötig war. 

Hätte Paris die Olympiade so "durchgeführt" wie der Senat dieses Volksbegehren, dann hätte die französische Hauptstadt in ihren Behörden einen kleinen Zettel aufgehängt, wonach Sportler auf Wunsch gerne im Sommer ein Zimmer in der Stadt mieten und dann auf der Straße nach Belieben schnell rennen oder hoch springen könnten. Mehr aber auch nicht. 

 

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Dirk Kienscherf, erklärte am Mittwoch im NDR-Fernsehen in jovialem Ton, warum man den Verlängerungsantrag der Volksinitiatoren für die Befassungsfrist der Bürgerschaft abgelehnt habe, der - siehe oben - zur Verschiebung des Volksbegehrens auf die Zeit nach den Sommerferien geführt hätte:

 

„Mit manchen Initiativen verhandelt man dann auch, weil man merkt, man kann sich auf etwas verständigen. Hier war das nicht der Fall. Und das sagt man dann auch ganz ehrlich. Es bringt ja nichts, eine Fristverlängerung zu machen, wenn wir keine Verhandlungschance sehen.“

 

Tatsächlich war es Herr Kienscherf selbst, der das erste und einzige Treffen mit den Volksinitiatoren noch vor der Anhörung in der Bürgerschaft damit einleitete, dass es sich nur um einen Akt der Höflichkeit handele, weil es in der Sache ja keine Einigung geben könne.

 

Trotzdem wurde dem Antrag der Bürger auf Fristhemmung seitens der SPD und der GRÜNEN im Dezember 2023 zugestimmt. Dies hatte jedoch keinerlei Einfluss auf den Sammlungstermin. Wegen der Europawahl konnte das Volksbegehren für 4 Monate sowieso nicht beginnen. Sonst wäre es problemlos möglich gewesen, dieses vor den Sommerferien durchzuführen.  

 

Stattdessen ließ diese "ehrliche" Politik der SPD die Initiative in dem Glauben, dass - wie bisher immer in der Geschichte der Hamburger Volksgesetzgebung - auch ihrem Anliegen auf Fristverlängerung entsprochen und damit das Volksbegehren nach den Sommerferien stattfinden würde. 

 

Dieser Verlängerungsantrag wurde dann im Februar 2024 überraschend abgelehnt - von SPD und GRÜNEN. Und ohne, dass vorher auch nur ein einziges Wort "ganz ehrlich" gesprochen worden wäre. Mehr noch, alle Gesprächsangebote der Volksinitiative blieben unbeantwortet.

 

In diesem Verhalten zeigt sich ein sehr eigenwilliges Verständnis von „Ehrlichkeit“, welches einen Hinweis auf die Ursache der zunehmenden Politikverdrossenheit unter den Bürgern geben könnte.

 

Ob es bei der Niederlage bleibt und wirklich kein Volksentscheid über das staatliche (nicht das private) Gendern stattfindet, ist aber noch offen. Denn rechtlich geht es weiter: Das Hamburgische Verfassungsgericht muss noch über eine Klage der Volksinitiative gegen Senat und Bürgerschaft entscheiden, welche nunmehr noch erweitern wird. 

 

Und weil die ehrenamtlichen, von der Bürgerschaft gewählten Verfassungsrichter zuvor bereits einen Eilantrag auf Verschiebung des Volksbegehrens abgelehnt hatten, ohne auch nur ansatzweise auf die vorgebrachten Argumente einzugehen, prüft die Initiative nun den Gang nach Karlsruhe:

 

Dann würde das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das Hamburgische Verfassungsgericht gegen Artikel 103 GG verstoßen hat, das Recht auf rechtliches Gehör.

 

Wenn dem so wäre, müsste nur der geschlossene Rücktritt aller Richter die Folge sein, denn wenn von einem Verfassungsgericht eines verlangt werden kann, dann die Beachtung der Verfassung. 

 

In Art. 103 GG ist der grundrechtsgleiche Anspruch auf rechtliches Gehör geregelt. Danach muss sich ein Gericht erkennbar auch mit dem Vorbringen der Kläger auseinandersetzen und dieses nicht nur zu den Akten legen. Dies ist hier offensichtlich nicht geschehen. 

 

Eine solche Verfassungsbeschwerde ist jedoch nur zulässig, wenn vorher dem kritisierten Gericht durch Einlegung einer sogenannten Anhörungsrüge die Gelegenheit gegeben wurde, seine Entscheidung zu korrigieren. Dies hat die Initiative getan.

 

Aber auch diese Anhörungsrüge hat das Verfassungsgericht zurückgewiesen. Trotz Eilverfahren erst nach über vier Wochen, erst nach Rückfrage bei Senat und Bürgerschaft, erst nach Beginn der Unterschriftensammlung und dann auch noch 

 

„aufgrund der urlaubsbedingten Verhinderung zweier Mitglieder des Verfassungsgerichts und der sie vertretenden Mitglieder in reduzierter Besetzung.“

Man wundert sich:

 

Wenn selbst das Verfassungsgericht nicht in voller Besetzung entscheiden kann, weil sowohl Richter als auch deren Vertretung wegen der Schulferien im Urlaub sind, dann ist es erstaunlich, dass das gleiche Gericht in der Durchführung eines Volksbegehrens während der Ferien keinen verfassungsrechtlich relevanten Nachteil erblicken kann.

 

Am Ende stellt sich das ganze dreistufige Verfahren der Volksgesetzgebung in Hamburg als eine viel zu komplizierte Kulisse direkter Demokratie dar, deren wahrer Zweck zu sein scheint, dass es gerade nicht zum Volksentscheid kommt. 

 

"Das dreistufige System ist auch im Lichte des damit bezweckten Ziels widersinnig. Es sollte nur zwei Stufen geben: Eine Volksinitiative sollte in der ersten Stufe binnen 6 Monaten die Unterstützung von 5 % der Wahlberechtigten nachweisen müssen, was im Jahr 2024 natürlich auch online möglich sein müsste. Nur dann würde es als zweite und rechtlich bindende Stufe zum Volksentscheid kommen."

 

schlägt Dr. Jens Jeep, Jurist und Vertrauensperson der Volksinitiative eine Änderung vor, welche allen Volksinitiativen zugutekäme und trotzdem einen hohen Schutz vor Missbrauch gewähren würde. Denn dass ein Volksentscheid nur durchgeführt werden sollte, wenn dies von wenigstens 5 % der Wahlberechtigten (derzeit 65.839 Wähler) auch gewünscht wird, mache ja Sinn. Auf die erste Stufe (Volksinitiative muss in 6 Monaten 10.000 Unterschriften sammeln) könne dann komplett verzichtet werden, zumal es niemandem einleuchte, warum er zweimal für die gleiche Sache auf der Straße unterschreiben solle. 

Doch auch die frustrierten Bürger haben noch eine weitere Möglichkeit, um ihrem Willen Ausdruck zu verleihen. Im Frühjahr finden die Neuwahlen zur Bürgerschaft statt. Wer der etwas altmodischen Auffassung anhängt, dass die Politik sich für den Willen der Bürger interessieren und diese nicht belügen sollte, für den stehen am 2. März 2025 anstelle von SPD und GRÜNEN auch demokratische Parteien zur Wahl. 

MITTWOCH, 28. AUGUST (letzter Tag)

Heute bis 24 Uhr müssen die letzten fehlenden Stimmen gesammelt werden.  Und alle Unterschriften müssen an uns zurück.

SONNTAG, 25. AUGUST
(noch Tage)

Das Volksbegehren in der Welt am Sonntag

Ausführlich, informativ und abgewogen berichtet heute die Welt am Sonntag über uns:

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SAMSTAG, 24. AUGUST
(noch 5 Tage)

Abendblatt: Wie man versucht, den Volksentscheid zu verhindern

Auf der Titelseite des Hamburg-Teils des Hamburger Abendblatts ist heute ein bemerkenswerter Artikel des stellvertretenden Chefredakteurs Matthias Iken über die großartigen Unterschriftensammler und die ihnen bereiteten Schwierigkeiten erschienen. Unbedingt lesenswert. 

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FREITAG, 23. AUGUST
(noch 6 Tage)

Heutige Sammelaktionen: Robbie Williams Konzert u.a.

Heute sammeln wir vor den Toren des Robbie Williams Konzertes in Bahrenfeld ab 16 Uhr,
vor dem Einkaufszentrum Wandsbek Quarree von 10 bis 14 Uhr.

Die große Gender-Debatte im Hamburger Abendblatt

Das Hamburger Abendblatt berichtet nicht nur auf der Titelseite über das Volksbegehren. Im Hamburg-Teil diskutieren auf einer ganzen Doppelseite Notar Jens Jeep, Vertrauensperson der Volksinitiative, und Genderbefürworter Dirk Hertrampf über Sinn und Unsinn der Gendersprache. Und einigen sich auf ein gemeinsames Ziel - wenn auch nicht über den Weg dorthin.

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DONNERSTAG, 22. AUGUST
(noch 7 Tage)

Große Berichterstattung in allen überregionalen Medien

Es geht in den Endspurt und die Medien berichten, dass es eng wird. Das ist von uns so gewollt. Es soll die Menschen aufrütteln. Wer jetzt nicht unterschreibt, unterstützt das Gendern in Schulen und Behörden. Es kommt auf jede Stimme an, damit es im nächsten Jahr zum Volksentscheid kommt. Niemand kann sich darauf verlassen, dass es die anderen schon richten werden. Wir werden es schaffen. Doch dafür brauchen wir in den letzten 7 Tagen die noch fehlenden Stimmen. Und jede. Stimme zählt. Sammeln Sie also mit.

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Zum Hören: Alles Wichtige in unter 10 Minuten

Am 11. April 2024 war Notar Dr. Jens Jeep, eine der Vertrauenspersonen der Volksinitiative, zu Gast im Podcast des Hamburger Abendblattes "Becker am Morgen". Hören Sie ab Minute 6:55 Antworten auf alle Fragen: Wo steht die Initiative? Worum geht es und worum nicht? Wie funktioniert die direkte Demokratie in Hamburg? Soll den Menschen verboten werden, wie sie privat reden? (Spoiler: Natürlich nicht!) 

Eine weitere Folge zum Verfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht hören Sie hier.

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Zum Sehen: Das Volksbegehren in 45 Sekunden

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Am 10. April 2024 hat SAT 1 über die offizielle Beantragung des Volksbegehrens im Hamburger Rathaus berichtet. Dort wurde der Antrag unterzeichnet und dem Senat der Freien und Hansestadt übergeben.

 

Natürlich standen wir den Fragen des Fernsehteams auch Frage und Antwort. Erfahren Sie hier in aller Kürze, worum es der Initiative geht und wieso die einfachen generischen Begriffe natürlich längst alle Geschlechter erfassen und damit umfassend geschlechtergerecht sind. 

Wer wir sind, und was wir schon erreicht haben

Wir sind Hamburger Bürger, die sich seit 2023 zur Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ zusammengefunden haben. Wir sind keine Politiker. Wir arbeiten rein ehrenamtlich, aber mit einem hohen zeitlichen Einsatz. Wir sind jung und alt und irgendwo dazwischen, wir sind weiblich und männlich und irgendwo dazwischen. Aber darauf kommt es gar nicht an. 

 

Wir haben ganz unterschiedliche politische Ansichten. Einig sind wir uns jedoch in unserem Engagement für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung jeder Art, egal ob es um das Geschlecht, die sexuelle Ausrichtung, die Herkunft, das Lebensmodell oder die Meinung eines Menschen geht. 

 

Dies setzt voraus, dass sich Menschen miteinander verständigen können. Verständigung gelingt nur mit einer klaren, neutralen, leicht verständlichen Sprache. Eine Sprache, bei der es um die Inhalte geht, nicht um das Geschlecht der Menschen.  Gendern ist das Gegenteil dieser klaren Sprache.

 

Gendern betont die Unterschiede, indem es immer und immer wieder die Tatsache in den Vordergrund stellt, dass es unterschiedliche Geschlechter gibt. Als würde ein Fußballkommentator in jedem zweiten Satz betonen, dass der Ball rund sei. Damit spaltet das Gendern die Menschen, anstatt sie zusammenzuführen.

 

Die aktiven Genderbefürworter sind nur eine kleine, aber eine sehr meinungsstarke und überaus einflussreiche Minderheit. Sie treten mit hohem moralischen Druck auf, indem sie behaupten, nur sie seien "gendergerecht", obwohl das Gegenteil der Fall ist. Manche Menschen und Unternehmen gendern nur deshalb, um nicht als unsensibel oder gar ungerecht bezeichnet zu werden. 

 

Mit dem Volksbegehren und schließlich mit dem Volksentscheid wollen wir den vielen Menschen eine Stimme geben, die nicht passiv oder schon gar nicht aktiv zum Gendern gezwungen werden wollen. Es sind Menschen, die in einer künstlich veränderten Sprache keine Lösung für Probleme erkennen, sondern die Sprache als Hilfsmittel zur Kommunikation verstehen.

Hamburg gibt seinen Bürgern mit dem Volksabstimmungsgesetz die Möglichkeit, im Wege der direkten Demokratie das Gendern in Verwaltung und Bildung zu beenden. Dafür braucht es einen langen Atem. Mit Ihrer Hilfe haben wir ihn. 

Am 21. Juli 2023 konnten wir 16.457 Unterschriften an den Hamburger Senat übergeben. Damit war die Volksinitiative offiziell zustande gekommen. Dies ist die erste von zwei Stufen bis zum Volksentscheid, bei dem jeder Wahlberechtigte im Rahmen der Bundestagswahl 2025 für oder gegen das staatliche Gendern abstimmen kann.

Foto Antrag Volksbegehren.jpg

Eine Hürde gilt es davor zu nehmen: das Volksbegehren. Dieses wurde am 10. April 2024 offiziell im Hamburger Rathaus beantragt (siehe Foto)Nun benötigen wir die Unterschrift von mindestens 5 % der Wahlberechtigten in Hamburg. Wir wollen jedoch viel mehr Unterstützer mobilisieren, um deutlich zu machen: Die allermeisten Hamburger sind für Gleichberechtigung, sie stellen sich gegen Diskriminierung, aber sie wollen vom Staat keine Gendersprache hören oder lesen - weder in Behördenschreiben noch von den Lehrern in der Schule. 

Aus der Hamburger Politik werden uns viele Steine in den Weg gelegt: Die Bürgerschaft hat mit den Stimmen der Senatsparteien und der Linken dafür gesorgt, dass das Volksbegehren in die Hamburger Sommerferien fällt. Man hofft offenbar, dass nur wenige Hamburger zu Hause sind, wenn die Stimmen gesammelt werden.

 

Der Senat verhindert seit 16 Jahren, dass man ein Volksbegehren digital und online unterstützen kann, obwohl das Volksabstimmungsgesetz dies vorsieht. 

Aus diesem Grund haben wir etwas getan, was wir sehr gerne vermieden hätten: Wir haben am 18. Juni 2024 Klage gegen Senat und Bürgerschaft beim Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht. Verbunden mit dem Eilantrag, das Volksbegehren auf die Zeit nach den Sommerferien zu verlegen. Dieser Antrag wurde als "offensichtlich unzulässig" zurückgewiesen. Auf unsere Argumente wurde überhaupt nicht eingegangen. Senat und Bürgerschaft haben also gerichtliche Rückendeckung bekommen und glauben, auf so den Erfolg des Volksbegehrens verhindern zu können. 

 

Daher gilt: Jetzt erst recht. Mit Ihrer Hilfe werden wir trotzdem erfolgreich sein. Wenn sich alle Menschen beteiligen, die das Gendern für so überflüssig wie missverständlich erachten wir wir, werden wir diese Hürde auch während der Ferien nehmen. 

 

Deshalb ist es aber umso wichtiger: Seien Sie dabei und unterstützen Sie uns.

Ganz wichtig ist aber dies:

Berichten Sie Ihren Freunden, Bekannten, Familienmitgliedern und allen anderen davon, denen es geht wie uns. Und diese mögen es Ihnen in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis gleich tun.


So - und nur so - wird das Volksbegehren ein großer Erfolg und ein deutliches Signal, dass nach Hessen und Bayern auch in Hamburg Schluss sein muss mit dem staatlichen Gendern in Verwaltung und Bildung. 

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In den Medien

Pressemitteilung

10.03.2024

Demokratie ja, aber bitte ohne Bürger:
SPD, Grüne und Linke lehnen Fristverlängerung ab.

Volksbegehren gegen das Gendern fällt nun in die Sommerferien.

Die rot-grüne Mehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft hat mit Unterstützung der Linken eine Verlängerung der Beratung über das Gendern in Bildung

Pressemitteilung

16.11.2023

Gendern macht Deutsch zur Fremdsprache für alle.

 

Volksinitiative plädiert vor der Bürgerschaft dafür, Benachteiligungen durch Taten zu verhindern, statt Menschen durch Gendern zu diskriminieren.

 

Pressemitteilung
14.10.2023

Senat blockiert Online-Eintragung bei Volksbegehren

 

Die erfolgreiche Volksinitiative gegen das Gendern in Hamburger Schulen,

Universitäten und Behörden zeigt sich überrascht von der Ankündigung des Senats, die seit 16 Jahren im Volksabstimmungsgesetz vorgesehene Möglichkeit der ... 

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